Das ist selbstverständlich möglich. Doch Sie sollten uns dabei helfen, dass es nicht zu einem unzumutbaren Zeitdruck und damit zu einem auch für Sie unbefriedigenden Beratungsgespräch kommt. Denn die durchschnittliche Beratungszeit ist auf der Basis von Erfahrungswerten kalkuliert, die für 90 Prozent aller Beratungsfälle ausreicht. Wollen Sie mehrere Probleme ansprechen, sollten Sie das dem Rechtsberater von vornherein sagen. Er kann sich dann darauf einstellen und die Wichtigkeit der verschiedenen Probleme entsprechend berücksichtigen.
Wenn Sie z.B. wegen mehrerer Betriebskostenabrechnungen für unterschiedliche Jahre in die Beratung kommen wollen, ist es selbstverständlich auch möglich, sogenannte Doppeltermine zu vereinbaren. Weisen Sie schon bei der telefonischen Terminvereinbarung darauf hin, dass Sie einen Doppeltermin benötigen. Dann haben Sie und der Berater auf jeden Fall ausreichend Zeit, Ihre Mietprobleme zu erörtern und hoffentlich zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen.
Abschließend noch eine Bitte: Bitte haben Sie Verständnis, dass der Berater im Interesse der Mitglieder, die nach Ihnen einen Termin vereinbart haben und auf eine Beratung warten, nicht lange überziehen kann.